Enthalten Mischungen coffeinhaltige Erzeugnisse des Anhangs I (Kolasamen, Mateblätter, Guaranasamen) oder Tee, erfolgt üblicherweise ein deutlicher Hinweis auf den coffeinhaltigen Anteil im Zusammenhang mit der Bezeichnung. Der Zusatz "coffeinhaltig" wird empfohlen, z.B. "Kräutertee mit Mate (coffeinhaltig)".