2.2.2 Bezeichnung nach Pflanzenteilen und charakteristischen Zutaten
Die Bezeichnung von Mischungen teeähnlicher Erzeugnisse erfolgt nach den überwiegend verwendeten Pflanzenteilen, z. B. Kräutertee, Früchtetee oder auch Blütentee sowie nach den charakteristischen Zutaten, z. B. Gewürztee.
Ist ein Bestandteil in Mischungen zu mehr als 50 % enthalten, kann dessen Einzelname im Zusammenhang mit dem Wort Mischung verwendet werden, z.B. "Hagebutten Mischung". Eine Abbildung der vorhandenen Pflanzenteile kann erfolgen.
Enthalten Mischungen coffeinhaltige Erzeugnisse des Anhangs I (Kolasamen, Mateblätter, Guaranasamen) oder Tee, erfolgt üblicherweise ein deutlicher Hinweis auf den coffeinhaltigen Anteil im Zusammenhang mit der Bezeichnung. Der Zusatz "coffeinhaltig" wird empfohlen, z.B. "Kräutertee mit Mate (coffeinhaltig)".