2.2.2 Bezeichnung nach Pflanzenteilen und charakteristischen Zutaten

Die Bezeichnung von Mischungen teeähnlicher Erzeugnisse erfolgt nach den überwiegend verwendeten Pflanzenteilen, z. B. Kräutertee, Früchtetee oder auch Blütentee sowie nach den charakteristischen Zutaten, z. B. Gewürztee.