2.1.1.2 Nicht zu verwendende Pflanzenteile

Zur Herstellung teeähnlicher Erzeugnisse dürfen Pflanzen, die wirksame Inhaltsstoffe mit geringer therapeutischer Breite (Vergiftungsgefahr bei bereits geringer Überdosierung) enthalten nicht verwendet werden, auch wenn sie in Anhang II nicht aufscheinen.