Zur Herstellung teeähnlicher Erzeugnisse werden üblicherweise die im Anhang I angeführten Pflanzenteile verwendet und damit kann von einem sicheren Lebensmittel ausgegangen werden. In dieser offenen Liste nicht aufgeführte Pflanzenteile können Verwendung finden, soweit dagegen keine Bedenken in Bezug auf ein sicheres Lebensmittel bestehen.