Werden dem Tee neben Pflanzenteilen auch Aromen imSinne der EU-Aromenverordnung3 beigefügt, so wird auf beides in Verbindung mit der Bezeichnung hingewiesen,z.B. "Aromatisierter Schwarztee mit Orangenschalen".

3 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG.