Für die nach Abs. 3.1 hergestellten Produkte lautet die Bezeichnung „Margarinestreichkäse“.
Für die nach Abs. 3.2. hergestellten Produkte lautet die Bezeichnung Margarineaufstriche.
Für die nach Abs. 3.1 hergestellten Produkte lautet die Bezeichnung „Margarinestreichkäse“.
Für die nach Abs. 3.2. hergestellten Produkte lautet die Bezeichnung Margarineaufstriche.