Gemäß der EU-Zusatzstoffverordnung5 können Met die Konservierungsmittel Sorbinsäure und Schwefeldioxid zugesetzt werden. Die höchstzulässigen Mengen betragen jeweils 200 mg/l.

5 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.