2.2.3 Geschmacksrichtungen
Zur Erreichung bestimmter Geschmacksrichtungen werden geschmackgebende Zutaten eingesetzt, wie Kren, Zwiebel, andere Gemüse, Obst, Gewürze7) und Kräuter sowie deren Extrakte und Wein8).
7) Codexkapitel B 28 "Gewürze und Gewürzextrakte".
8) Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009), BGBl. I Nr. 111/2009 idgF.