Zur Erreichung bestimmter Geschmacksrichtungen werden geschmackgebende Zutaten eingesetzt, wie Kren, Zwiebel, andere Gemüse, Obst, Gewürze7) und Kräuter sowie deren Extrakte und Wein8).

7) Codexkapitel B 28 "Gewürze und Gewürzextrakte".

8) Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009), BGBl. I Nr. 111/2009 idgF.