Die Beschaffenheit der Senfsamen entspricht den Anforderungen des Codexkapitels B 28 "Gewürze und Gewürzextrakte". Die für die Herstellung von Senf verwendeten Senfsamen haben einen Wassergehalt von höchstens 10 % und einen Anteil an unreifen Senfsamen oder fremden Samen von höchstens 2 (Gew.)%.