2.3 Blätter, krautige Teile
Blätter und krautige Teile können erntebedingt natürliche Beimengungen („Besatz“, z. B. Blüten, Stängel, Früchte) derselben Pflanze enthalten.
Blätter und krautige Teile können erntebedingt natürliche Beimengungen („Besatz“, z. B. Blüten, Stängel, Früchte) derselben Pflanze enthalten.