Pilzextrakte4 sind haltbar gemachte wässrige Auszüge aus Speisepilzen.

4 Der allfällige Einsatz von Zusatzstoffen richtet sich nach den Bestimmungen für "Aromen" gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe idgF. in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union idgF.