Wird ein Produkt als iso-, hypo- oder hypertonisch bezeichnet, weist das trinkfertige Erzeugnis eine entsprechende Osmolalität auf (Abs. 2.2.2 bis 2.2.4).
Angaben über die Menge der zugesetzten oder den Gehalt an den einzelnen Mineralstoffen für das verzehrsfertige Getränk richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen4.
Die Mineralstoffbezeichnung (Elemente) erfolgt nicht allein mit den chemischen Symbolen. Bei Getränken mit einem Natriumgehalt ab 1.000 mg/l ist nachstehender Hinweis anzubringen: „Bei empfohlener natriumreduzierter Ernährung nicht verwenden".
4Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.