Bitterlimonaden enthalten Chinin oder andere Bitterstoffe. Bei Verwendung von Chinin dürfen höchstens 85 mg Chinin (berechnet als Chinin) pro Liter zugesetzt werden. Wird in der Bezeichnung der Ausdruck "Tonic" verwendet, so enthält dieses Erzeugnis mindestens 15 mg Chinin pro Liter. Die Verwendung des Ausdrucks "Tonic" in der Bezeichnung für chininhaltige Getränke stellt keine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der EG-Health Claims Verordnung dar4.

4 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.