Limonade wird unter Verwendung von Fruchtsaft bzw. Fruchtsäften und gleichartigen Erzeugnissen2 oder Kräuterauszügen oder Aromen bzw. aromatischen Grundstoffen, Trinkwasser oder Wässern gemäß Codexkapitel B 17 "Abgefüllte Wässer" sowie mit oder ohne Zugabe von süßenden Stoffen hergestellt. Auch Molke (weniger als 50 %), Magerjoghurt (mindestens 20 aber unter 50 %) oder Malzextrakt können verwendet werden. Wird in hervorhebender Weise auf einen Molkezusatz hingewiesen, so beträgt der Zusatz mindestens 40 %.

2 Verordnung über Fruchtsäfte und einige gleichartige Erzeugnisse (Fruchtsaftverordnung), BGBl. II Nr. 83/2004 idgF.