Für Erfrischungsgetränke, die aus "Instantpulvern" (Limonaden- bzw. Getränkepulvern, auch in Tablettenform) oder ähnlichen Produkten einschließlich Postmixlimonadensirupen hergestellt sind, gelten die Anforderungen dieses Kapitels sinngemäß. Originial-Datei laden