Coffein (Koffein) und Chinin können Erfrischungsgetränken zugesetzt werden. Der Höchstgehalt an Coffein beträgt bei Erzeugnissen dieses Kapitels – soweit für einzelne Kategorien nicht anders festgelegt - 150 mg/l, der Höchstgehalt an Chinin 85 mg/l. Originial-Datei laden