2.5 Bezeichnung "vegan"

Die Fantasiebezeichnungen 

„Veganer Mayonnaisesalat (siehe 2.1)

„Veganer Feinkost-salat“ (siehe 2.2)

„Vegane Gabelbissen“ (siehe 2.3)

„Veganer Aufstrich“ / „veganer Feinkostaufstrich“ (siehe 2.4)

für Produkte, die ohne tierische Zutaten hergestellt sind,

sind zulässig, sofern Kapitel A 5, Anhang 11 „LEITLINIE über die täuschungsfreie Aufmachung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Bezug in der Kennzeichnung zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ berücksichtigt wird. Sie stellen jedoch keine hinreichend genauen beschreibenden Bezeichnungen gemäß Art. 17 (1) iVm. Art. 2 (2) lit. p der Verordnung (EU) Nr.1169/2011 idgF dar, die für diese Produkte notwendig sind.