Die Fantasiebezeichnung „Vegane Mayonnaise“ für Produkte, die ohne Zusatz von Eiern hergestellt werden, ist zulässig, sofern die Bestimmungen der Kapitel A 5, Anhang 11 „LEITLINIE über die täuschungsfreie Aufmachung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Bezug in der Kennzeichnung zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ berücksichtigt werden. Sie stellt jedoch keine hinreichend genaue beschreibende Bezeichnung gemäß Art. 17 (1) iVm. Art. 2 (2) lit. p der Verordnung (EU) Nr.1169/2011 idgF dar, die für diese Produkte notwendig ist.