2.1.7 Zutaten
Als geschmackgebend können Zutaten, wie Wein, Obstwein, Obst oder Gemüse verwendet werden, die im Endprodukt geschmacklich deutlich erkennbar sind. Ein als Weinsauerkraut (Obstweinsauerkraut) oder gleichsinnig bezeichnetes Produkt enthält mindestens 2 l Wein (Obstwein) in 100 kg Sauerkraut.