A 2.3 Rohstoffe

Wenn in Einzelfällen Hersteller eine Tradition nachweisen, wonach sie bisher auch Zwetschgen mitverwendet haben, dürfen sie, neben Äpfeln und Birnen im entsprechenden Verhältnis, weiterhin auch Zwetschgen bis zu einem Anteil von 25 % gerechnet auf Alkohol mitverwenden. Die Mitverwendung von Zwetschgen muss zur vollständigen Information des Verbrauchers auf dem Hauptetikett entweder durch bildliche Darstellung oder durch einen Vermerk kenntlich gemacht werden.

Apfel und Birne.
Der Apfelanteil liegt stets höher als der von Birne, wobei Birnenanteil nicht unter 25 % liegt.

Alle Rohstoffe stammen ausschließlich aus Osttirol. Im Falle von Versorgungsschwierigkeiten dürfen auch andere geeignete österreichische Birnen mitverwendet werden.

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