A 1 Kirschenlikör mit Inländerrum

Traditionell wird ein auf Inländerrum und Kirschensaft aufgebauter Kirschenlikör unter der Bezeichnung „Kirschenlikör mit Inländerrum" in Verkehr gebracht.

Der gesamte Alkohol stammt zur Gänze aus in Österreich, entsprechend Anhang I Nummer 1, lit. a der Verordnung (EU) 2019/787 hergestelltem Rum.

Der Mindestalkoholgehalt von Kirschenlikör mit Inländerrum beträgt 22,5 % vol.

„Kirschenlikör mit Inländerrum" weist einen Saftanteil von mindestens 10 Liter Kirschenfruchtsaft je 100 Liter Fertigerzeugnis auf.

Der Mindestzuckergehalt, ausgedrückt als Invertzucker für „Kirschenlikör mit Inländerrum" beträgt 100 g/l.

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