A 1 Kirschenlikör mit Inländerrum
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Traditionell wird ein auf Inländerrum und Kirschensaft aufgebauter Kirschenlikör unter der Bezeichnung „Kirschenlikör mit Inländerrum" in Verkehr gebracht.
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Der gesamte Alkohol stammt zur Gänze aus in Österreich, entsprechend Anhang I Nummer 1, lit. a der Verordnung (EU) 2019/787 hergestelltem Rum.
Der Mindestalkoholgehalt von Kirschenlikör mit Inländerrum beträgt 22,5 % vol.
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„Kirschenlikör mit Inländerrum" weist einen Saftanteil von mindestens 10 Liter Kirschenfruchtsaft je 100 Liter Fertigerzeugnis auf.
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Der Mindestzuckergehalt, ausgedrückt als Invertzucker für „Kirschenlikör mit Inländerrum" beträgt 100 g/l.