8. Geschützte Angaben von regionaler Bedeutung

  Geschützte Bezeichnung Sachbezeichnung Rohstoff Geschütztes Gebiet Qualitätskriterien Bemerkungen
8.1. Alpachtaler Scheuerlbirnen-brand Scheuerlbirne (Pirus Communis) Gemeinden: Alpbach, Reith i. A., Brixlegg Alkoholgehalt: mind. 39 - max. 49 %vol. „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus den genannten Gemeinden kommt bzw. durchgeführt wird.
8.2. Burgenländischer Kirschbrand Kirsche Bundesland Burgenland Alkoholgehalt: mind. 38 %vol. Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem Bundesland Burgenland kommt bzw. durchgeführt wird.
8.3. Burgenländischer Marillenbrand Marille Bundesland Burgenland Alkoholgehalt: mind. 38 %vol. Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem Bundesland Burgenland kommt bzw. durchgeführt wird.
8.4. Burgenländischer Weinbrand Wein Bundesland Burgenland Alkoholgehalt: mind. 38 %vol. Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem Bundesland Burgenland kommt bzw. durchgeführt wird.
8.5. Fraxner oder Fraxner Kriasiwasser Kirsch Kirschen (Prunus Avium) Gemeinde Fraxern Alkoholgehalt: mind. 40 - max. 45 %vol. „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus der genannten Gemeinde kommt bzw. durchgeführt wird.
8.6. Husbirer
07.06.2019: Teil des Antrags auf Eintragung der geografischen Angabe Bodensee Birnenbrand (mit oder Angabe der Sorten(n)); PGI-DE+AT+CH-026756 (Übermittlung der Technischen Unterlage und des einzigen Dokuments via e-Ambrosia an EK; federführend DE)
Birnenbrand Hausbirne (Pirus Communis) Bundesland Vorarlberg Alkoholgehalt: mind. 40 % vol. "Österr. Qualitätsobstbrand";
kein Zusatz süßender Erzeugnisse,
kein Zusatz von Farbstoffen, sonstigen Lebensmittelzusatzstoffen, anderen Stoffen/Bonifikateuren
Die gebräuchliche Sortenbezeichung "Husbirer" ist Destillaten vorbehalten, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland kommt bzw. durchgeführt wird.
8.7. Kirschenlikör mit Inländerrum Likör "Inländerrum", Kirschsaft Alle Regionen Österreichs  Alkoholgehalt: mind. 22,5 % vol. Anteil an Kirschenfruchtsaft mind. 10 l/100 l Fertigerzeugnis, Mindestzuckergehalt (ausgedrückt als Invertzucker) 100 g/l Abfüllung ausschließlich am Herstellungsort. Zur Lieferung an die Gastronomie sind Behältnisse bis 30 l handelsüblich, Gebindegrößen für Weiterverarbeiter überschreiten nicht 1.000 l. Eine Lieferung an Abfüller außerhalb Österreichs erfolgt nicht.
8.8. Krautinger Halmrübenbrand Halmrübe
(Stoppelrübe)
(Brassica rapa L.ssp.rapa)
Gemeinde Wildschönau Alkoholgehalt: mind. 39 - max. 49 %vol. Für Erzeugnisse, bei denen der Rohstoff aus dem Bundesland Tirol stammt. Die Destillation und Fertigmachung* wird in der genannten Gemeinde durchgeführt.
8.9. Mariazeller Almwiesen Honigbrand Almwiesenhonig Gemeinden: Mariazell, Gußwerk, Mitterbach, St. Sebastian, Halltal Alkoholgehalt: mind. 39 %vol. Der Blütenhonig stammt aus Bienenstöcken auf Almwiesen aus einer Seehöhe über 800 m. Der Rohstoff, die Gärung, die Destillation und Fertigmachung1) kommt aus bzw. wird in den angeführten Gemeinden durchgeführt.
8.10. Mariazeller Blüten Honigbrand Blütenhonig Gemeinden: Mariazell, Gußwerk, Mitterbach, St. Sebastian, Halltal Alkoholgehalt: mind. 39 %vol. Der Blütenhonig stammt aus Bienenstöcken aus einer Seehöhe bis 800 m. Der Rohstoff, die Gärung, die Destillation und Fertigmachung1) kommt aus bzw. wird in den angeführten Gemeinden durchgeführt.
8.11. Nußbacher Nußlikör Alkohol, grüne Walnüsse, Zucker, Gewürze Gemeinde Nußbach/OÖ Es dürfen nur grüne Nüsse, die ausschließlich in Nußbach (OÖ) in der Woche der Sommersonnenwende geerntet wurden, verwendet werden. Extraktion der grünen Nüsse nur in Alkohol bis + 30° C; Alkoholgehalt mind. 20 %vol. mind. 50 % des Alkohols aus Kernobstdestillaten Keine Verwendung von Aroma-stoffen Herkunft der Walnüsse und Herstellung ausschließlich aus bzw. in der genannten Gemeinde.
8.12. Pielachtaler Dirndlbrand Kornelkirsche (Cornus Mas L.) Gemeinden: Hofstetten/Grünau, Rabenstein, Kirchberg/Pielach, Loich, Schwarzenbach und Frankenfels Alkoholgehalt: mind. 39 - max. 45 %vol. „Edelbrand" (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung1) ausschließlich aus den genannten Gemeinden kommt bzw. durchgeführt wird.
8.13. Pregler oder Osttiroler Pregler

06.06.2019: Antrag auf Eintragung der geografischen Angabe Pregler; PGI-AT-02512 (Übermittlung der Technischen Unterlage und des einzigen Dokuments via e-Ambrosia an EK)
Obstbrand Apfel und Birne;

Mitverwendung von Zwetschgen nur, wenn in Einzelfällen eine entsprechende Tradition nachgewiesen ist und im Hauptsichtfeld mittels Vermerk oder bildlicher Darstellung über die Mitverwendung informiert wird
Osttirol Alkoholgehalt: mind. 40 %vol. "Edelbrand" (siehe Abs. 2.1.2) Apfelanteil größer Birnenanteil, Birnenanteil nicht unter 25 %; Zwetschgen, soweit zulässig, bis 25 %  (neben Äpfeln und Birnen im genannten Verhältnis, gerechnet auf Alkohol) Destillate, bei denen die Rohstoffe, die Destillation und Fertigmachung*  ausschließlich aus Osttirol kommen bzw. in diesem Gebiet durchgeführt wird. Keine Reifung im Holzfass.

Angabe der Brennerei/des Erzeugers obligatorisch.
8.14. Seitenstettner Dorschbirnenbrand Dorschbirne (Pirus Communis) Bezirke: Amstetten, Waidhofen, Steyr, Enns, Scheibbs, Perg, Melk und Linz Land Alkoholgehalt: mind. 38 - max. 50 %vol. „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus den genannten Bezirken kommt bzw. durchgeführt wird.
8.15. Steirischer Hirschbirnenbrand Hirschbirne (Pirus Communis) Bundesland Steiermark Alkoholgehalt: mind. 38 %vol. „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland kommt bzw. durchgeführt wird.
8.16. Steirischer Kronprinz Rudolf Apfelbrand Äpfel der Sorte Kronprinz Rudolf Bundesland Steiermark Alkoholgehalt mind. 42 %vol.,
"Österr. Qualitätsobstbrand"
ohne Zuckerzusatz, möglichst mit Jahrgangsangabe
Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland stammen bzw. durchgeführt werden.
8.17. Steirisches Kriacherl Pflaumenbrand Pflaumen der Type „Blaue Kriecherl“ Bundesland Steiermark Alkoholgehalt mind. 42 % vol.,
"Österr. Qualitätsobstbrand"
ohne Zuckerzusatz, möglichst mit Jahrgangsangabe
Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachungausschließlich aus dem genannten Bundesland stammen bzw. durchgeführt werden.
8.18. Steirischer Maschanzker Apfelbrand Äpfel der Sorte Maschanzker Bundesland Steiermark Alkoholgehalt mind. 42 %vol.,
"Österr. Qualitätsobstbrand"
ohne Zuckerzusatz, möglichst mit Jahrgangsangabe
Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland stammen bzw. durchgeführt werden.
8.19. Subirer
07.06.2019: Teil des Antrags auf Eintragung der geografischen Angabe Bodensee Birnenbrand (mit oder Angabe der Sorten(n)); PGI-DE+AT+CH-026756 (Übermittlung der Technischen Unterlage und des einzigen Dokuments via e-Ambrosia an EK; federführend DE)
Birnenbrand Subirne/Saubirne, syn. Haberbirne (Pyrus communis) Bundesland Vorarlberg Alkoholgehalt: mind. 40 % vol. "Österr. Qualitätsobstbrand";
kein Zusatz süßender Erzeugnisse,
kein Zusatz von Farbstoffen, sonstigen Lebensmittelzusatzstoffen, anderen Stoffen/Bonifikateuren
Die gebräuchliche Sortenbezeichung "Subirer" ist Destillaten vorbehalten, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland kommt bzw. durchgeführt wird.
8.20. Wildschönauer Krautinger Halmrübenbrand Halmrübe (Stoppelrübe) (Brassica rapa L.ssp.rapa) Gemeinde Wildschönau Alkoholgehalt: mind. 39 - max. 49 %vol. Ausschließlich für Erzeugnisse, bei denen sowohl der Rohstoff als auch die Destillation und die Fertigmachung* aus der genannten Gemeinde kommt bzw. durchgeführt wird.
8.21. Zillertaler Scheuerlbirnenbrand Scheuerlbirne (Pirus Communis) Gemeinden: Mayerhofen, Hippach, Ramsau, Zell a. Z., Rohrberg, Aschau, Kaltenbach, Ried i. Z., Uderna, Fügen, Bruck i. Z., Hart, Schlitters, Alpbach, Reith i. A. Brixlegg Alkoholgehalt: mind. 39 - max. 49 %vol. „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachungausschließlich aus den genannten Gemeinden kommt bzw. durchgeführt wird.

* Unter dem Begriff "Fertigmachung" ist jede nach der Destillation erfolgte Be- oder Verarbeitung zu verstehen, wobei die Herabsetzung des/der hochprozentigen Destillate/s auf Trinkstärke mit Wasser, die Abfüllung in Flaschen oder andere geeignete Verkaufsbehälter sowie das Etikettieren und Verpacken grundsätzlich auch außerhalb des genannten Gebietes erfolgen kann.

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