7.8 Wachauer Marillenlikör (PGI-AT-02037)

Wachauer Marillenlikör

Likör, Kategorie 32 des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

Physikalische, chemische Eigenschaften

Alkoholgehalt mindestens   15 % vol.
Gesamt-Zuckergehalt mindestens   100 g Zucker (berechnet als Invertzucker) je Liter Fertigerzeugnis
Fruchtanteil Im Falle der Herstellung als Fruchtsaftlikör beträgt der Anteil an Frucht mindestens 20 Liter Fruchtsaft pro 100 Liter Fertigerzeugnis; Im Fall anderer Herstellungsverfahren kommt ein entsprechend äquivalenter Fruchtanteil zum Einsatz.
  • Organoleptische Eigenschaften

Wachauer Marillenlikör ist klar, mitunter naturtrüb und weist eine typische rötlichgelbe bis goldorange Farbe ohne deutlich merkliche Brauntöne auf. Bedingt durch das einzigartige Mikroklima in Kombination mit dem Sortenspektrum der „Wachauer Marille" entfaltet der Wachauer Marillenlikör eine einzigartige Fruchtkomponente, die sowohl in der Nase, besonders aber auch am Gaumen durch seine nachhaltige, feinwürzige mineralische und in seiner Frucht-Komplexität unverkennbare, Marillen-Aromatik besticht. Diese besondere Würze führt zu einer belebenden Harmonie am Gaumen zwischen Frucht, Alkohol, Zucker und Säure.

  • Besondere Merkmale (im Vergleich zu anderen Spirituosen derselben Kategorie)

Die Wachauer Marille g.U. umfasst das Sortenspektrum der traditionell im Zeitraum von 1900 bis 1960 von Wachauer Marillenanbauern und ansässigen Marillenbaumschulen selektionierten und ausgepflanzten Sorten. Diese speziellen Sorten - und ihre gegenüber anderen Marillensorten überaus typisch würzige, frische fruchtige Aromatik - verleihen Wachauer Marillenlikör seine komplexe Strukturiertheit und prägen das Wesen und den endgültigen Charakter dieses herausragenden Likörs in entscheidendem Maße.

Besonderes Kennzeichen, sowohl von klaren als auch naturtrüben Wachauer Marillenlikören ist das stets perfekte Zusammenspiel zwischen würzig fruchtigen Noten und einer angenehm milden alkoholischen Basis.

Dabei hinterlassen Liköre auf der Grundlage von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs - vor allem im Geruch - einen etwas „natürlicheren", mehr fruchtbetonten Eindruck, während Erzeugnisse (ausschließlich) auf Basis von Wachauer Marillenbrand aufgrund der würzigen, animierend vielschichtigen Marillenaromen des Brandes tendenziell vollmundiger anmuten.

Wachauer Marillenlikör wird ausschließlich in dem in der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Wachauer Marille" definierten abgegrenzten geografischen Gebiet der Region „Wachau-Mautern-Krems" trinkfertig erzeugt.

Das Gebiet umfasst die Gemeinden Aggsbach-Markt, Albrechtsberg, Bergern im Dunkelsteinerwald, Droß, Dürnstein, Emmersdorf, Furth, Gedersdorf, Krems, Maria-Laach, Mautern, Mühldorf, Paudorf, Rohrendorf bei Krems, Rossatz-Arnsdorf, Schönbühel-Aggsbach, Senftenberg, Spitz, Stratzing, Weinzierl am Wald und Weißenkirchen.

Bei Wachauer Marillenlikör handelt es sich um einen Fruchtlikör, der entweder als Fruchtsaftlikör im Sinne des Österreichischen Lebensmittelbuches IV. Auflage, Kapitel B 23 Spirituosen, Abschnitt 5.1.3, oder nach einem anderen geeigneten zulässigen Verfahren im Sinne von Abschnitt 5.1.1 dieses Kapitels aus frischen Früchten oder Fruchtmark hergestellt wird.

Für den Fruchtsaftlikör kommen Fruchtsaft oder Fruchtsaft aus Konzentrat – gegebenenfalls auch gemischt mit Fruchtmark – entsprechend den Begriffsbestimmungen nach österreichischer Fruchtsaftverordnung[18] zum Einsatz. Im Bedarfsfall kann eine für Fruchtsaft nach Fruchtsaftverordnung zulässige Behandlung wie Enzymbehandlung, Klärung, Filtration, zur Anwendung kommen.

Die Fruchtkomponente besteht ausschließlich aus Früchten, die der jeweils gültigen Spezifikation[19] der geschützten Ursprungsbezeichnung „Wachauer Marille" entsprechen. Alkoholische Basis von Wachauer Marillenlikör ist Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und/oder Wachauer Marillenbrand.

Wird Wachauer Marillenlikör ausschließlich auf Basis Wachauer Marillenbrand hergestellt, weist die Etikettierung eine entsprechende Information darüber auf (siehe Abs. 7.8.10 „Besondere Etikettierungsregeln").

Zur Süßung werden nur Zucker gemäß Anhang I Z 3 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 eingesetzt.

Als Qualitätsprodukt wird Wachauer Marillenlikör im Sinne der technischen Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Anhang 1 Z 9) nicht aromatisiert.

Zusatzstoffe, mit Ausnahme von Farbstoffen, werden nur insofern eingesetzt, als dies gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008[20] für Likör grundsätzlich vorgesehen ist.

An Farbstoffen kommen nur die in Anhang II, Teil C Nummer 2. Gruppe II genannten zum Einsatz (Lebensmittelfarbstoffe ohne Höchstmengenbeschränkung).

 

[18] Verordnung über Fruchtsäfte und einige gleichartige Erzeugnisse (Fruchtsaftverordnung), BGBl. II Nr. 83/2004 idgF.

[19] http://www.patentamt.at/Markenschutz/Schutzrechte/Herkunftsangabe/

[20] Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe

  • Angaben zu dem geografischen Gebiet oder Ursprung, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Wachauer Marillenlikör wurde mit Beitritt Österreichs[21] zur EU am 29.08.1994 als geographische Angabe nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 in Anhang II der genannten Verordnung aufgenommen. Der Aufnahme voran geht eine langjährige Tradition in der Herstellung von Marillenlikör in der Region „Wachau-Mautern-Krems".

Der strikte Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet, der Region „Wachau-Mautern-Krems", und dem Erzeugnis als solchem leitet sich aus der ausschließlichen Verwendung von zwingend in diesem Gebiet gereiften und geernteten "Wachauer Marillen" ab. Speziell diesem unverzichtbaren, wert- und qualitätsbestimmenden Rohstoff, gepaart mit einer traditionsreichen Herstellung auf höchstem Niveau, verdankt das Erzeugnis seine spezifisch von der Frucht geprägte Aromacharakteristik

  • Bestimmte Eigenschaften der Spirituose, die dem geografischen Gebiet zuzuschreiben sind

Geprägt von den regionalen Einflüssen, als Ergebnis des Zusammentreffens von pannonischem und waldviertler Klima, der unmittelbaren Nähe der Donau, den speziell zur Reifezeit der Marillen großen Unterschieden zwischen Tag- und Nachttemperaturen sowie des Einflusses des Bodens und der über 100 Jahre alten Anbautradition, bestimmt die „Wachauer Marille g.U.“ mit ihrer unverwechselbaren Qualität die ausgeprägt regionaltypischen Geruchs- und Geschmacksnoten dieses herausragenden Fruchtlikörs (siehe „Organoleptische Eigenschaften“).

[21] Beitrittsakte (94/C 241 /08), ABl. Nr. C 241 vom 29.8.1994, Seite 21,

Österreich

Wachauer Marillenlikör auf ausschließlicher Basis von „Wachauer Marillenbrand" weist in der Etikettierung in unmittelbarer Nähe zur geografischen Angabe wahlweise einen der folgenden Hinweise auf „mit 100 % Wachauer Marillenbrand" oder „100 % Destillatlikör".

Ein solcher Hinweis erfolgt deutlich und gut lesbar in einheitlichen Schriftzeichen derselben Art und Farbe in einer Schriftgröße bis 75 Prozent der Schrift für die Bezeichnung „Wachauer Marillenlikör“.

Zusätzlich kann ein solches Erzeugnis als „Premiumlikör" ausgelobt werden.

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