7.2 Inländerrum (PGI-AT-01915)
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Sonstige Spirituose, im Sinne von Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
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- Physikalische, chemische Eigenschaften
Alkoholgehalt mindestens 38 % vol.,
verkehrsüblich sind zudem Alkoholstärken bis 80 %volGesamt-Trockenextrakt nicht mehr als 2g/l Ethylacetat im Fertigerzeugnis
(aus Essenz und alkohol. Basis)nicht mehr als 240 mg/100 ml; und
max. 300 mg/100 ml bei Alkoholstärken ab 60 %vol - Organoleptische Eigenschaften
Inländerrum ist klar und weist in der Regel eine typisch rum- bis rötlichbraune, von der Färbung herrührende Farbe auf. Inländerrum kann auch ungefärbt in Verkehr gebracht werden.
Geruch und Geschmack zeichnen sich durch die unverwechselbar typischen, charakteristischen Inländerrum-Aromanoten aus, die in ihrer Ausprägung von leicht (vereinzelt auch sehr leicht) bis hin zu extrem stark reichen können. - Besonderer Merkmale (im Vergleich zu anderen Spirituosen derselben Kategorie)
Inländerrum erinnert mit Anklängen an vor allem Vanille- und Esternoten an hocharomatischen Rum, ohne mit herkömmlichem Rum (Kategorie 1 des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008) verwechselbar zu sein. In seiner Art einzigartig, repräsentiert Inländerrum einen eigenständigen Aromatypus der unwillkürlich an Österreich denken lässt und sich vor allem durch seinen hohen Wiedererkennungswert auszeichnet.
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Inländerrum wird in allen Regionen der Republik Österreich hergestellt.
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Zur Herstellung von Inländerrum wird Rum gemäß Anhang II, Kategorie 1, lit. a Nummer i) der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 verwendet.
Zur Geschmacksgebung wird ungefärbte, oder auch bereits gefärbte Inländerrumessenz verwendet. Inländerrumessenz ist ein, ebenfalls auf in Österreich gebranntem Rumdestillat aufgebauter, sehr geschmacksintensiver, nicht zum unmittelbaren Genuss bestimmter Grundstoff, der nach einem in Österreich weiter entwickelten traditionellen Destillationsverfahren - je nach Herstellerrezeptur leicht unterschiedlich - die ihm eigene sehr typische, charakteristisch unverwechselbare Aromatik aufweist.
Zur Abrundung können gemäß Österreichischem Lebensmittelbuch, Kapitel B 23 auch traditionell verwendete Bonifikateure zugesetzt werden.
Der gesamte Alkohol des Fertigerzeugnisses ist ausschließlich Rum. Zu keiner Zeit wird dem Erzeugnis oder einer seiner Komponenten Fremdalkohol, insbesondere kein Alkohol im Sinne des Anhangs I Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008, ob verdünnt oder unverdünnt, oder ein nicht ausschließlich auf der Basis von Zuckerrohr gewonnenes Destillat zugesetzt.
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- Angaben zu dem geografischen Gebiet oder Ursprung, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind
Inländerrum ist eine traditionelle österreichische Spirituose mit einer vermutlich mehr als 250-jährigen Geschichte. Gesichert lässt sich Inländerrum, den Quellen zufolge bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen. So wird "Inländerrum" bereits in der allerersten Ausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches, im III. (Schluss-) Band des Codex alimentarius Austriacus (Wien 1917, Verlag der k. k. Hof- und Staats-druckerei) hochoffiziell in Kapitel IL. – „Spirituosen" erwähnt. Die nähere Beschreibung und Charakterisierung, mit einem vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt von (damals) 40 Volumenprozenten sowie dem auf 0,5 g in 100 cm³ begrenzten Estergehalt, auf Essigsäureethylester berechnet, fußt offensichtlich auf einer bereits in der Zeit zwischen 13. Oktober 1891 und 25. April 1898 – unter Federführung von N. v. Lorenz (einem Mitglied der damaligen wissenschaftlichen Kommission zum Entwurf eines Codex) – erstellten Urfassung des Kapitels "Spirituosen und Essig". Die Ursprünge von Inländerrum reichen damit jedenfalls in eine Zeit vor 1891 zurück.
Entstanden ist Inländerrum in einer Zeit als Österreich noch Zugang zum Meer hatte und mit eigenen Schiffen Rum aus überseeischen Gebieten ins Land holte. Da der Transport mit Schiffen unsicher, zeit-aufwändig und kostenintensiv war, wurden bald Versuche unternommen, auf Basis verdünnten Sprits (Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs) unter Zusatz von „Kunstrum-Essenzen" oder anderen aromatischen Stoffen und Zuckercouleur die Geruchs- und Geschmacksrichtung von Rum nachzuempfinden. Von altersher in Österreich eingebürgert, hat sich das ehemalige Kunstrumerzeugnis schrittweise zu der unverwechselbaren, eigenständigen Spirituose weiterentwickelt, die unter der Bezeichnung „Inländerrum" nunmehr untrennbar mit dem geografischen Gebiet Österreichs verbunden ist und die entsprechend den jeweiligen geheimen Herstellerrezepturen zwar leicht unterschiedlich sein kann, stets aber den unverwechselbaren charakteristischen Geruch und Geschmack von Inländerrum aufweist.
Mit seinem einzigartigen Namen, der einen festen Bezug zum „Inland" Österreich herstellt und seiner typischen charakteristischen Geruchs- und Geschmacksausprägung ist Inländerrum zu einem Markenzeichen für Österreich geworden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Inländerrum von jeher in Form von traditionellen Mehlspeisrezepturen aber auch bestimmten Schokoladeerzeugnissen auch mit der österreichischen Mehlspeisküche und dem Patisseriebereich untrennbar verbunden ist und als Produkt „sui generis" etwa aus den vorweihnachtlichen oder winterlichen Backstuben nicht mehr wegzudenken ist.
Inländerrum ist seit dem neuerlichen Aufschwung des Tourismus nach 1955 weit über die Grenzen Österreichs hinaus bekannt und besonders in den angrenzenden Mitgliedstaaten äußerst beliebt.
Im Übrigen ist Inländerrum das an Menge und Umsatz bei weitem bedeutsamste Erzeugnis des industriellen Spirituosensektors in Österreich.
- Bestimmte Eigenschaften der Spirituose, die dem geografischen Gebiet zuzuschreiben sind
Seit dem Beitritt Österreichs6 zur Europäischen Union - mit Auslaufen der im Zuge der Beitrittsverhandlungen eingeräumten Übergangsfrist 31.12.1998 – wird Inländerrum nach Österreichischem Lebensmittelbuch III. Auflage, Kapitel B 23, Abschnitt 4.17.1.2. auf der Basis von Rumalkohol (gemäß Verordnung EWG Nr. 1576/89, auf Rohstoffbasis von aus der Verarbeitung von Zuckerrohr stammender Melasse, Sirup oder anderen Rückständen der Zuckerrohrverarbeitung) hergestellt. Die Bezeichnung Inländerrum stellt einen festen Bezug zum „Inland“ Österreich her. Inländerrum und Inländerrumessenz sind daher ausschließlich auf in Österreich gebranntem Rumdestillat aufgebaut.
Die Destillation und Fertigstellung findet ausschließlich in Österreich statt.
6 Beitrittsakte (94/C 241 /08), ABl. Nr. C 241 vom 29.8.1994, Seite 21
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Inländerrum kann auch mit schlagwortartiger Angabe der Alkoholstärke bezeichnet werden. Die schlagwortartige Verwendung einer für Inländerrum typischen handelsüblichen Alkoholstärke weist jedenfalls auf Inländerrum hin, z. B. „Inländerrum 38".