7.1 Pálinka (PGI-HU+AT-02048)

Pálinka

Obstbrand, Kategorie 9 des Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

  • Physikalische, chemische Eigenschaften
    Die physikalischen und chemischen Eigenschaften entsprechen den einschlägigen Anforderungen der Verordnung EG/110/2008 Anhang II. Kategorie Nr. 9.

Pálinka aus Österreich weist zudem folgende spezifischen Eigenschaften auf:

Alkoholgehalt mindestens 38 % vol.
Gesamt-Trockenextrakt höchstens 5 g/l – davon höchs-tens 4 Zucker (berechnet als In-vertzucker) je Liter Fertiger-zeugnis
Ethylcarbamat nicht höher als 1 mg/l Erzeugnis
Flüchtige Bestandtei-le mindestens 400 g/hl r.A.
Ethylacetat höchstens 350 g/hl r.A.
Höhere Alkohole (iC4 + iC5) mindestens 100 g/hl r.A.
Fuselalkohole (nC3 + iC4 + iC5) mindestens 150 g/hl r.A. maximal 1.000 g/hl r.A.

nC3 = 1-Propanol
iC4 = 2-Methyl-1-propanol (iso-Butanol)
iC5 = Summe von 2-Methyl-1-butanol und 3-Methyl-1-butanol (iso Amylalkohole)

  • Organoleptische Eigenschaften
    Pálinka aus Österreich ist ein klarer, farbloser Marillenbrand, mit dem charakteristisch blumigen Geruch und dem vollfruchtigen Geschmack reifer Marillen und einem dezenten, niemals dominanten Steinton.
  • Besonderer Merkmale (im Vergleich zu anderen Spirituosen derselben Kategorie)
    Österreichischer Pálinka wird ausschließlich aus Marillen (Prunus Armeniaca L.), die aus den östlichen Österreichischen Bundesländern sowie aus Ungarn stammen, hergestellt und weist gegenüber herkömmlichem Marillenbrand einen etwas höheren Mindestalkoholgehalt auf.

Pálinka aus Österreich wird ausschließlich in den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien hergestellt.

Pálinka aus Österreich wird ausschließlich aus reifen qualitativ hochwertigen Marillen durch alkoholische Gärung und Destillation hergestellt.

Die Marillen werden in der Regel vor dem Einmaischen entsteint, um eine im Allgemeinen nur dezent wahrnehmbare Kernnote zu erzielen.

Werden die Früchte nicht entsteint, erfolgt das Quetschen so behutsam, dass eine Beschädigung der Steine weitestgehend vermieden wird. Fermentierte Maischen nicht entsteinter Marillen werden bis zur Destillation nur kurzfristig gelagert, abgelagerte Steine nicht in die Destillationsanlage gepumpt.

Die Destillation erfolgt in einfachen Brenngeräten oder in Brenngeräten mit Verstärker. Kontinuierliche Destillation ist mit der traditionellen Herstellung unvereinbar und wird nicht eingesetzt.

Entsprechend den Traditionen wird österreichischer Pàlinka nur in Destillerien, die in den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark oder Wien ihren Sitz haben, erzeugt.

Das zum Herabsetzen auf Trinkstärke verwendete Wasser stammt, sofern es eine Härte von nicht mehr als 8,4 °dH aufweist, üblicherweise aus dem genannten geografischen Gebiet im Osten Österreichs. Steht solches Wasser lokal nicht zur Verfügung, kann entionisiertes oder anders enthärtetes Wasser, auch von außerhalb dieser östlichen Bundesländer Österreichs, verwendet werden. Durch die Verwendung von Wasser mit einem geringen Mineralstoffgehalt bzw. enthärtetem Wasser sollen Trübungen im Endprodukt weitestgehend hintangehalten und eine abschließende Filtration in der Regel entbehrlich sein.

  • Angaben zu dem geografischen Gebiet, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind Österreich war in der Monarchie mit Ungarn über Jahrhunderte politisch verbunden. Der gemeinsame Lebens- und Wirtschaftsraum führte zu vielen gemeinsamen Entwicklungen. Kulturelle und gastronomische Traditionen sind auch in den, nach dem ersten Weltkrieg streng getrennten Ländern weiterhin aufrecht geblieben. Die hochranginge Anbaukultur, Bodenbeschaffenheiten und die im Wesentlichen von einem pannonischen Klima und den Tiefebenen geprägten Witterungsbedingungen sorgten sowohl in Ungarn als auch im Osten Österreichs dafür, dass die hier geernteten Früchte immer schon von ausgezeichneter Qualität waren und sich besonders gut eignen, um hervorragende Obstbrände herzustellen. Die Möglichkeiten, die diese Obstqualität zur Herstellung von Obstbränden bieten, wurden auch von beiden Ländern schon früh erkannt und seit langem genutzt. Speziell der Anbau von Marillen mit einer viele Jahrhunderte alten Tradition gerade in den östlichen Bundesländern Österreichs und in Ungarn, bildete den Grundstein für einen qualitativ außerordentlich hochwertigen Rohstoff.

    Vor diesem Hintergrund verwundert es auch nicht, dass in diesen klassischen Anbauregionen der Marille, insbesondere der Marillenbrand von jeher großen Anklang fand und sich bis heute seiner hohen Beliebtheit erfreut.
  • Bestimmte Eigenschaften der Spirituose, die dem geografischen Gebiet zuzuschreiben sind Geprägt von dem im Wesentlichen pannonischen Klima in den Anbauregionen, tragen die Früchte mit ihrer hohen Qualität maßgeblich zu den spezifischen Geschmacks-, Aroma- und Inhaltsstoffen des Brandes bei.

    In Anerkennung der von dem geografischen Gebiet geprägten Qualität wurde die Bezeichnung Pálinka mit Beitritt der Republik Ungarn zur EU-Akte über die Bedingungen des Beitritts, Abl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33 - als eine, unter bestimmten Bedingungen auch Österreich vorbehaltene Bezeichnung in die Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 aufgenommen3.

    Vom hohen Ansehen, das Pálinka nicht nur in Europa genießt, zeugen unter anderem Prämierungsveranstaltungen, in Österreich z. B. die „Destillata", bei der diverse Pálinka gerade in jüngster Vergangenheit Goldmedaillen errangen.

    Derartige Prämierungen sind ein klares Zeichen für die Qualität, Beliebtheit und Be-kanntheit dieser Geografischen Angabe und festigen nachhaltig den Ruf dieser herausragenden Brände. Nicht zuletzt trägt die untrennbar mit einer großen historischen Vergangenheit verbundene Bezeichnung Pálinka schon von sich aus zur Reputation dieser geografischen Angabe bei.

3 Die Bezeichnung „Obstbrand" kann nur für die in Ungarn hergestellte Spirituose und nur für die in den österreichi-schen Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien hergestellten Destillate aus Marillen, durch die Bezeichnung Pálinka ersetzt werden.' (Art. 1 Abs. 4 lit. i Z 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89)

Ungarn; mit Ermächtigung Österreichs, die Technische Unterlage auch für Österreich einzureichen.

Die Angabe der Brennerei, die das Erzeugnis hergestellt hat ist obligatorisch.

In Fortführung der historischen Tradition ist die Bezeichnung „Barack Pálinka" für Österreichischen Marillen - Pálinka verkehrsüblich.

Das EU-Logo für eingetragene geografische Angaben gemäß Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1898/20064 kann in Entsprechung von Art. 22 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 716/20135 der Kommission verwendet werden.

 

4 Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

5 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 716/2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 110/2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen.

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