5.1.9 natürliche Aromen

Für nachstehende Liköre werden nur natürliche Aromastoffe und/oder Aromaextrakte verwendet:

Liköre (oder Cremes) aus folgenden Früchten:

  • Schwarze Johannisbeeren
  • Kirschen
  • Himbeeren
  • Maulbeeren
  • Heidelbeere
  • Zitrusfrüchte
  • Moltebeeren
  • Amerikanische Taubeeren
  • Gewöhnliche Moosbeeren
  • Preiselbeeren
  • Sanddorn
  • Ananas

Liköre aus folgenden Pflanzen:

  • Minze
  • Gletscher-Edelraute
  • Enzian
  • Wundklee
  • Anis

Zur Aufmachung von in der Gemeinschaft hergestellten Likören können bei der Verwendung von Ethylalkohol folgende zusammengesetzte Begriffe als Hinweis auf etablierte Her-stellungsverfahren verwendet werden:

  • prune-brandy,
  • orange-brandy,
  • apricot-brandy,
  • cherry-brandy,
  • solbaerrom, auch Blackcurrant Rum genannt.

Bei der Etikettierung und Aufmachung der genannten Liköre ist der zusammengesetzte Begriff in einer Zeile in einheitlicher Schrift derselben Schriftart und Farbe zu halten, wobei die Bezeichnung "Likör" unmittelbar daneben erscheinen muss, und zwar in einer Schrift, die nicht kleiner sein darf als die des zusammengesetzten Begriffs. Stammt der Alkohol nicht von der angegebenen Spirituose, so ist der Ursprung auf dem Etikett im selben Sichtfeld wie der zusammengesetzte Begriff und der Begriff "Likör" anzugeben, indem entweder die Art des verwendeten landwirtschaftlichen Alkohols genannt wird oder die Angabe "landwirtschaftlichem Alkohol" jeweils nach den Worten "hergestellt aus", "gewonnen aus" oder "aus" erscheint.

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