5.1.4 Mindestzuckergehalt
Für Enzianlikör oder ähnliche Liköre, die mit Enzian oder ähnlichen Pflanzen als einzigem Aromastoff hergestellt werden, beträgt der Mindestzuckergehalt 80 g/l.
Für Enzianlikör oder ähnliche Liköre, die mit Enzian oder ähnlichen Pflanzen als einzigem Aromastoff hergestellt werden, beträgt der Mindestzuckergehalt 80 g/l.
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