4.2 Geiste
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Nachfolgend angeführte (zuckerarme) Früchte, die bei der Vergärung eine geringe Alkoholausbeute ergeben oder deren Aroma durch die Vermaischung (Vergärung) verändert werden könnte, können mit Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs versetzt und nach einer angemessenen Einwirkungszeit einer Destillation unterzogen werden. Als aromagebende Ausgangsprodukte finden z. B. Himbeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren, Ribisel (Johannisbeeren), Ebereschen (Vogelbeeren), Dirndln (Kornellkirschen) und Hollerbeeren (Holunderbeeren) aber auch Gemüse, Nüsse oder andere pflanzliche Stoffe wie Kräuter oder Rosenblätter Verwendung.
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Diese Spirituosen tragen das Wort "Geist" in Verbindung mit dem Namen des aromagebenden Rohstoffes, z. B. "Himbeergeist", "Erdbeergeist" usw.
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Neben den in Abs. 4.2.1 genannten Rohstoffen werden auch Pflanzenteile bzw. Früchte von Melisse, Sellerie, Zirbe (Zirbel, Zirbl) u. dgl. verwendet. Solche Erzeugnisse werden unter dem Namen des betreffenden Ausgangsmaterials ebenfalls in Verbindung mit der Silbe "Geist" in den Verkehr gebracht. Die Erzeugnisse müssen den charakteristischen Geruch und Geschmack des Ausgangsmaterials in angemessener Stärke erkennen lassen.
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Chemisch-analytische Anforderungen
Alkoholgehalt mindestens 37,5 %vol.