2.7 Getreidespirituose

Getreidespirituose ist eine Spirituose, die ausschließlich durch Destillation einer vergorenen Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen wird und die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe aufweist.

Mit Ausnahme von "Korn" beträgt der Mindestalkoholgehalt von Getreidespirituosen 35 %vol.

Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang 1, Pkt. 5 der Verordnung (EG) 110/2008 ist nicht zulässig.

Getreidespirituose wird nicht aromatisiert.

Zuckerkulör wird nur zur Anpassung der Farbe zugesetzt.

Um die Verkehrsbezeichnung "Getreidebrand" führen zu können, muss die Getreidespirituose durch Destillation zu weniger als 95 %vol. aus vergorener Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen werden und die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe aufweisen.

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