2.7 Getreidespirituose
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Getreidespirituose ist eine Spirituose, die ausschließlich durch Destillation einer vergorenen Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen wird und die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe aufweist.
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Mit Ausnahme von "Korn" beträgt der Mindestalkoholgehalt von Getreidespirituosen 35 %vol.
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Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang 1, Pkt. 5 der Verordnung (EG) 110/2008 ist nicht zulässig.
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Getreidespirituose wird nicht aromatisiert.
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Zuckerkulör wird nur zur Anpassung der Farbe zugesetzt.
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Um die Verkehrsbezeichnung "Getreidebrand" führen zu können, muss die Getreidespirituose durch Destillation zu weniger als 95 %vol. aus vergorener Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen werden und die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe aufweisen.