2.3.3.7 Brand aus Apfelwein oder Brand aus Birnenwein

Brand aus Apfelwein oder Brand aus Birnenwein sind Spirituosen, die ausschließlich durch Destillation von Apfel beziehungsweise Birnenwein gewonnen wurden, der zu weniger als 86 %vol. so destilliert wurde, dass das Destillat das Aroma und den Geschmack der ver-wendeten Frucht bewahrt.

Chemisch-analytische Anforderungen

  1. Apfel/Birnenwein hat einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 200 g/hl r.A.
  2. Apfel/Birnenwein weißt einen Höchstgehalt von 1000 g/hl r.A. auf.
  3. Der Mindestalkoholgehalt von Brand aus Apfel/Birnenwein beträgt 37,5 %vol.

Brand aus Apfel/Birnenwein wird nicht aromatisiert.

Brand aus Apfel/Birnenwein wird nicht gefärbt, Zuckerkulör wird nur zur Anpassung der Farbe zugesetzt.

Erzeugnisse aus Wein aus anderen Früchten werden als "Brand aus ...wein" unter Voranstellung der namensgebenden Frucht bezeichnet.

Die Bezeichnungen "Obstmost" oder "Most" sind traditionell und im Österreichischen Weingesetz als Synonyme für Obstwein genannt.

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