2.3.2 Allgemeine Bezeichnung

Obstbrände werden unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht oder des verwendeten Gemüses als Brand oder Wasser bezeichnet. Bezeichnungen wie "echt", "edel" oder gleichsinnig sind handelsüblich.

Werden die Maischen zweier oder mehrerer Obst- und/oder Beeren- und/oder Gemüsearten gemeinsam destilliert, so wird das Erzeugnis als "Obstbrand" oder "Obstler", „Beerenbrand“ oder "Gemüsebrand" bezeichnet. Ergänzend können die einzelnen Arten in absteigender Reihenfolge der verwendeten Mengen angeführt werden.

Bei der Herstellung aus folgenden Früchten kann der Name der Frucht an die Stelle der Bezeichnung "-brand" unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht treten:

  1. "Kirsch"
  2. "Williams" (der ausschließlich aus der Sorte "Williams" gewonnen wird)
  3. Mirabellen
  4. Pflaumen 
  5. Zwetschken 
  6. Erdbeerbaumfrüchte 
  7. Äpfel der Sorte "Golden Delicious"

Zwetschken- oder Pflaumenbrand kann auch als Slivovitz oder Slibowitz bezeichnet werden.

Ein Hinweis auf ein besonderes Alter ist nur zulässig, wenn die Lagerzeit mindestens 1 Jahr beträgt.

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