2.3.2 Allgemeine Bezeichnung
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Obstbrände werden unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht oder des verwendeten Gemüses als Brand oder Wasser bezeichnet. Bezeichnungen wie "echt", "edel" oder gleichsinnig sind handelsüblich.
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Werden die Maischen zweier oder mehrerer Obst- und/oder Beeren- und/oder Gemüsearten gemeinsam destilliert, so wird das Erzeugnis als "Obstbrand" oder "Obstler", „Beerenbrand“ oder "Gemüsebrand" bezeichnet. Ergänzend können die einzelnen Arten in absteigender Reihenfolge der verwendeten Mengen angeführt werden.
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Bei der Herstellung aus folgenden Früchten kann der Name der Frucht an die Stelle der Bezeichnung "-brand" unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht treten:
- "Kirsch"
- "Williams" (der ausschließlich aus der Sorte "Williams" gewonnen wird)
- Mirabellen
- Pflaumen
- Zwetschken
- Erdbeerbaumfrüchte
- Äpfel der Sorte "Golden Delicious"
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Zwetschken- oder Pflaumenbrand kann auch als Slivovitz oder Slibowitz bezeichnet werden.
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Ein Hinweis auf ein besonderes Alter ist nur zulässig, wenn die Lagerzeit mindestens 1 Jahr beträgt.