2.2.3.1 Allgemeine Beschreibung und Bezeichnung

Weinbrand wird ausschließlich aus Weindestillat mit oder ohne (hochgrädigem) Weindestillat, das zu weniger als 94,8 Vol.% destilliert worden ist, gewonnen, sofern dessen Anteil 50 % des Alkoholanteiles der Fertigerzeugnisse nicht übersteigt und es in Eichenholzbehältern mindestens 1 Jahr oder – wenn das Fassungsvermögen der Eichenfässer unter 1.000 l liegt – mindestens 6 Monate gereift ist.

Weinbrand weist ausschließlich aus der Destillation bzw. der erneuten Destillation der verwendeten Ausgangsstoffe einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. auf und einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r.A.

Eine Aufmachung, die zur Täuschung geeignet ist, wird nicht verwendet.

Zur Bonifizierung können als Typagestoffe verwendet werden:

  • Zucker, Traubensaft, Traubensaftkonzentrat (Dicksaft), mit Weindestillat stumm gespriteter Traubensaft (Mistella), Süßweine (z. B. Malagawein, Marsala, Samos), deren Alkoholkomponente allenfalls mit Weindestillat erhöht worden ist.
  • Abrundungsmittel; als solche kommen Auszüge von Eichenholz, Dörrpflaumen, grü-nen Walnüssen und getrockneten bzw. gerösteten Mandelschalen in Betracht. Bei der Herstellung eines alkoholischen Auszuges wird nur Weindestillat oder Weinalkohol verwendet.

Weinbrand wird nicht aromatisiert. Dadurch werden traditionelle Herstellungsverfahren nicht ausgeschlossen.

Weinbrand wird nicht gefärbt. Zuckerkulör wird nur zur Anpassung der Farbe zugesetzt.

Andere Stoffe, insbesondere Geläger- oder Tresterdestillate, Destillate von Früchten, Nebenprodukte der Weindestillation (Vorläufe, Weinhefeöl), Kompositionen u. ä. werden Weinbrand nicht zugesetzt.

Chemisch-analytische Anforderungen 

  1. Der Alkoholgehalt beträgt mindestens 36 %vol. 
  2. Der Gehalt an flüchtigen Bestandteilen beträgt mindestens 125 g/hl r.A. Diese müssen ausschließlich aus der Destillation bzw. erneuten Destillation der Ausgangsstoffe stammen.
  3. Der Höchstgehalt an Methanol beträgt 200 g/hl r.A.
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