2.2.3.1 Allgemeine Beschreibung und Bezeichnung
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Weinbrand wird ausschließlich aus Weindestillat mit oder ohne (hochgrädigem) Weindestillat, das zu weniger als 94,8 Vol.% destilliert worden ist, gewonnen, sofern dessen Anteil 50 % des Alkoholanteiles der Fertigerzeugnisse nicht übersteigt und es in Eichenholzbehältern mindestens 1 Jahr oder – wenn das Fassungsvermögen der Eichenfässer unter 1.000 l liegt – mindestens 6 Monate gereift ist.
Weinbrand weist ausschließlich aus der Destillation bzw. der erneuten Destillation der verwendeten Ausgangsstoffe einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. auf und einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r.A.
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Eine Aufmachung, die zur Täuschung geeignet ist, wird nicht verwendet.
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Zur Bonifizierung können als Typagestoffe verwendet werden:
- Zucker, Traubensaft, Traubensaftkonzentrat (Dicksaft), mit Weindestillat stumm gespriteter Traubensaft (Mistella), Süßweine (z. B. Malagawein, Marsala, Samos), deren Alkoholkomponente allenfalls mit Weindestillat erhöht worden ist.
- Abrundungsmittel; als solche kommen Auszüge von Eichenholz, Dörrpflaumen, grü-nen Walnüssen und getrockneten bzw. gerösteten Mandelschalen in Betracht. Bei der Herstellung eines alkoholischen Auszuges wird nur Weindestillat oder Weinalkohol verwendet.
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Weinbrand wird nicht aromatisiert. Dadurch werden traditionelle Herstellungsverfahren nicht ausgeschlossen.
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Weinbrand wird nicht gefärbt. Zuckerkulör wird nur zur Anpassung der Farbe zugesetzt.
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Andere Stoffe, insbesondere Geläger- oder Tresterdestillate, Destillate von Früchten, Nebenprodukte der Weindestillation (Vorläufe, Weinhefeöl), Kompositionen u. ä. werden Weinbrand nicht zugesetzt.
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Chemisch-analytische Anforderungen
- Der Alkoholgehalt beträgt mindestens 36 %vol.
- Der Gehalt an flüchtigen Bestandteilen beträgt mindestens 125 g/hl r.A. Diese müssen ausschließlich aus der Destillation bzw. erneuten Destillation der Ausgangsstoffe stammen.
- Der Höchstgehalt an Methanol beträgt 200 g/hl r.A.