2.2.1 Weindestillat (Branntwein)
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Weindestillat ist ein ausschließlich aus geeignetem Wein in herkömmlichen Verfahren durch Destillation hergestelltes Erzeugnis.
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Zur Herstellung von Weindestillat darf auch jeder andere geeignete Wein (u.a. auch "Hefepreßwein" (gefiltert) verwendet werden.
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Wein, der zur Herstellung von Weindestillat bestimmt ist, erfährt keinerlei Veränderungen, die die Qualität oder Zusammensetzung des aus ihm bereiteten Destillates nachteilig beeinflussen; er weist insbesondere keinen Essigstich, keinen Milchsäurestich oder ähnlichen Mangel auf. Ein Zusatz fremder Hefe (Geläger) oder von Geläger- oder Tresterwein zu Brennwein und sonstigem Wein erfolgt nicht.
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Außer flüchtigen Bestandteilen des Weines enthält Weindestillat lediglich jene geringen Mengen von nichtflüchtigen Inhaltsstoffen (Extrakt), welche während der Lagerung aus dem Holz des Gebindes aufgenommen wurden.
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Chemisch-analytische Anforderungen
- Alkoholgehalt weniger als 86 %vol.
- Gehalt an flüchtigen Bestandteilen mindestens 125 g/hl r.A.
- Methanol höchstens 200 g/hl r.A.
- Alkoholgehalt trinkfertige Ware mindestens 37,5 %vol.
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Die Spirituose, die ausschließlich durch Destillieren von Wein zu weniger als 86 %vol. gewonnen wird, einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r.A. und einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r.A. aufweist, wird als "Branntwein" bezeichnet. Zusätzliche Hinweise wie Grüner Veltliner-, Traminer-, Schilcher-, Muskateller- und dgl. -brand sind handelsüblich, sofern ausschließlich sortenreiner Wein verwendet wurde. Die Lagerzeit entspricht den Bestimmungen des Abs. 2.2.3.1.1 in sachdienlichen, Behältnissen.
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Weindestillat wird nicht aromatisiert. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren für trinkfertige Ware nicht aus.
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Weindestillat wird nicht gefärbt. Zuckerkulör kann nur zur Anpassung der Farbe zugesetzt werden.