2.2.1 Weindestillat (Branntwein)

Weindestillat ist ein ausschließlich aus geeignetem Wein in herkömmlichen Verfahren durch Destillation hergestelltes Erzeugnis.

Zur Herstellung von Weindestillat darf auch jeder andere geeignete Wein (u.a. auch "Hefepreßwein" (gefiltert) verwendet werden.

Wein, der zur Herstellung von Weindestillat bestimmt ist, erfährt keinerlei Veränderungen, die die Qualität oder Zusammensetzung des aus ihm bereiteten Destillates nachteilig beeinflussen; er weist insbesondere keinen Essigstich, keinen Milchsäurestich oder ähnlichen Mangel auf. Ein Zusatz fremder Hefe (Geläger) oder von Geläger- oder Tresterwein zu Brennwein und sonstigem Wein erfolgt nicht.

Außer flüchtigen Bestandteilen des Weines enthält Weindestillat lediglich jene geringen Mengen von nichtflüchtigen Inhaltsstoffen (Extrakt), welche während der Lagerung aus dem Holz des Gebindes aufgenommen wurden.

Chemisch-analytische Anforderungen

  1. Alkoholgehalt weniger als 86 %vol.
  2. Gehalt an flüchtigen Bestandteilen mindestens 125 g/hl r.A.
  3. Methanol höchstens 200 g/hl r.A.
  4. Alkoholgehalt trinkfertige Ware mindestens 37,5 %vol.

Die Spirituose, die ausschließlich durch Destillieren von Wein zu weniger als 86 %vol. gewonnen wird, einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r.A. und einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r.A. aufweist, wird als "Branntwein" bezeichnet. Zusätzliche Hinweise wie Grüner Veltliner-, Traminer-, Schilcher-, Muskateller- und dgl. -brand sind handelsüblich, sofern ausschließlich sortenreiner Wein verwendet wurde. Die Lagerzeit entspricht den Bestimmungen des Abs. 2.2.3.1.1 in sachdienlichen, Behältnissen.

Weindestillat wird nicht aromatisiert. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren für trinkfertige Ware nicht aus.

Weindestillat wird nicht gefärbt. Zuckerkulör kann nur zur Anpassung der Farbe zugesetzt werden.

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