2.1 Allgemeine Beschreibung und Bezeichnung
- Details
- 2.1 Allgemeine Beschreibung und Bezeichnung
- Zugriffe: 599
Unter Brand versteht man die aus vergorenen Flüssigkeiten oder vergorenen Maischen zuckerhältiger oder verzuckerter stärkehältiger Rohstoffe hergestellten, unter Beibehaltung des ihnen eigenen Aromas gewonnenen Destillates sowie die daraus durch Herabsetzung des Alkoholgehaltes mit Wasser hergestellten Produkte.
- Details
- 2.1 Allgemeine Beschreibung und Bezeichnung
- Zugriffe: 376
Je nach Rohmaterialien, die zur Herstellung verwendet wurden, sind neben Alkohol und Wasser noch charakteristische Nebenprodukte, welche den Geruch und Geschmack beeinflussen, in diesen Produkten enthalten.
- Details
- 2.1 Allgemeine Beschreibung und Bezeichnung
- Zugriffe: 371
Brand wird zur Erzielung einer harmonischen Beschaffenheit einer sachdienlichen Lagerzeit unterzogen.
- Details
- 2.1 Allgemeine Beschreibung und Bezeichnung
- Zugriffe: 435
Brand wird nicht aromatisiert.
- Details
- 2.1 Allgemeine Beschreibung und Bezeichnung
- Zugriffe: 374
Ein Zusatz von Zucker kann vorbehaltlich einschränkender Europäischer Regelungen erfolgen. Zur Vermeidung von untypischen Geschmacksveränderungen sollte nur ein Zuckerzusatz von maximal 10 g/l erfolgen. Jedenfalls sollte eine darüber hinaus gehende Zuckerzugabe deklariert werden.
Eine Deklaration der Zuckerfreiheit ist zulässig. Es handelt sich dabei um keine nährwertbezogene Angabe im Sinne des Anhanges der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (EG-Claims-Verordnung).
- Details
- 2.1 Allgemeine Beschreibung und Bezeichnung
- Zugriffe: 425
Produkte, die mit dem Hinweis "Bauern-" oder "Land-" versehen sind (z. B. "Marillen-Bauernbrand"), kommen nur als Edelbrand in den Verkehr; gleiches gilt für sogenannten "PerlSlibovitz". Eine auf bäuerliche Erzeugung hinweisende Aufmachung oder Bezeichnung wie "vom Bauern", "original Bauernschnaps", "erzeugt vom Bauern" müssen als Hinweise auf die Erzeugung durch Landwirte den Tatsachen entsprechen.