1.3.1 allgemein

Eine geographische Angabe im Sinne dieser Bestimmungen ist eine Angabe, die eine Spirituose als aus dem Hoheitsgebiet eines Landes, einer Region oder eines Ortes in diesem Hoheitsgebiet stammend kennzeichnet, wobei eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein sonstiges Merkmal im Wesentlichen auf diesen geographischen Ursprung zurückzuführen ist.

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