In der Etikettierung von Korn/Kornbrand, dem gemäß den in Abschnitt 7.4.5 letzter Unterabsatz festgelegten Bedingungen karamellisierter Zucker oder karamellisierter Zuckersirup zugesetzt wurde, muss dieser Zusatz mit der Angabe „enthält karamellisierten Zuckersirup" gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar kenntlich gemacht werden.