7.4.7 Antragsteller
Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland, mit Ermächtigung die Technische Unterlage auch für Österreich und die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens einzureichen.
Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland, mit Ermächtigung die Technische Unterlage auch für Österreich und die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens einzureichen.