Enthalten die in den Absätzen 1.15 und 1.16 genannten Erzeugnisse mehr als 5% Fruktose in Gewicht in der Trockenmasse, so sind sie im Hinblick auf ihre Bezeichnung und als Zutaten als "Glukose-Fruktose-Sirup" oder als "Fruktose-Glukose-Sirup" bzw. als "getrockneter Glukose-Fruktose-Sirup" oder als "getrockneter Fruktose-Glukose-Sirup" zu kennzeichnen, je nachdem, ob der Glukose- oder der Fruktosebestandteil den größeren Anteil ausmacht.