1.6. Schrote und Vollmehle
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Als Vollschrote (Vollkornschrote) werden Mahlprodukte bezeichnet, die durch Zerkleinern (Schroten) von Mahlgut hergestellt werden und demnach eine gleiche oder annähernd gleiche stoffliche Zusammensetzung aufweisen, wie das unverarbeitete Mahlgut. Weizenvollkornschrot wird auch als Grahamschrot bezeichnet.
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Als Vollmehle (Vollkornmehle) werden mehlfeine Produkte bezeichnet, für die die Begriffsbestimmungen für Vollschrote sinngemäß gelten.
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Mahlprodukte, die als Backschrote bezeichnet werden, weisen eine ähnliche stoffliche Zusammensetzung auf, wie das Mahlgut. Es können bei der Herstellung Kornbestandteile in geringem Ausmaß entzogen werden. Ebenso ist es üblich, Backschrote aus verschiedenen Kornfraktionen durch Vermischen herzustellen.
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Je nach dem Grad der Zerkleinerung können Vollschrote (Vollkornschrote) und Backschrote auch als Grobschrot, Normalschrot oder Feinschrot bezeichnet werden. Die Benennung erfolgt nach dem durch Siebprobe festgestellten Feinheitsgrad entsprechend der folgenden Aufstellung:
% über 1000 Mikrometer | % unter 1000 Mikrometer | |
Grobschrot | 40 und mehr | bis 20 |
Normalschrot | 10 bis 39 | 21 bis 49 |
Feinschrot | Bis 9 | 50 und mehr |
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Voll(korn)schrote, Voll(korn)mehle können auch aus verschiedenen Kornbestandteilen durch Vermischen hergestellt werden. Dabei wird das dem gewachsenen Korn entsprechende Verhältnis von Mehlkörper (Endosperm), Keimling und Schale (Kleie) eingehalten und das Erzeugnis weist demnach eine gleiche oder annähernd gleiche stoffliche Zusammensetzung auf.