Buchweizen wird gereinigt verarbeitet. Er kann vor der Verarbeitung auch gedämpft, gedarrt oder geröstet werden. Mahl- und Schälprodukte des Buchweizens können auf folgende Arten hergestellt werden:

  • Vermahlen oder Schroten (gemäß Abs. 2.1.2 e) und f)) des gereinigten, ungeschälten Buchweizens unter kompletter bzw. teilweiser Abtrennung der Fruchtschale im Zuge der Vermahlung.
  • Vermahlen oder Schroten von zuvor geschälten Buchweizenkörnern.

Die Herstellung von Buchweizenvollkornprodukten erfolgt gemäß Abs. 2.1.4.     
Die geschälten Körner können zu Grütze und Flocken weiterverarbeitet werden.

Buchweizenmehl wird auch als Heidenmehl bezeichnet.