2.6.7 Bulgur
Es handelt sich um Weizengrütze gemäß Abs. 2.1.2.g, die vorgedämpft (vorverkleistert), gesiebt und danach getrocknet wird
Es handelt sich um Weizengrütze gemäß Abs. 2.1.2.g, die vorgedämpft (vorverkleistert), gesiebt und danach getrocknet wird