Für den Feuchtigkeitsgehalt der Mahl- und Schälprodukte gelten, sofern im Folgenden nicht anders bestimmt, folgende Höchstwerte:
Für Schrot, Grieß und Dunst | 15,8% |
für Mehle aller Typen sowie für Schälprodukte | 15,5% |
für Vollschrote und Vollmehle in Kleinpackungen | 14,5% |