Mahl- und Schälprodukte weisen einen arttypischen Geruch oder Geschmack auf und sind frei von Fremdgeruch oder -geschmack. Sie sind im Rahmen der technologischen Möglichkeiten befreit von Sand 2), lebenden oder toten Lagerschädlingen, Insekten aller Entwicklungsstadien, Ausscheidungen von Lagerschädlingen und Insekten, sowie sonstigen Fremdbestandteilen aller Art.

2) D.h. der Sandgehalt bei Grieß, Auszugsmehlen, Weizenkoch- und -backmehlen überschreitet nicht den Wert von 0,05% in der Trockensubstanz (i. Tr.), bei den übrigen Mahlprodukten den Wert von 0,10% i. Tr.