Die Mahlprodukte werden nach dem Aschegehalt typisiert. Handelsüblich sind die in der Tabelle 1 angeführten Mehltypen.

Mahlprodukte können sich auch aus Produkten verschiedener Handelsgetreidearten zusammensetzen und auch mit anderen Aschegehalten hergestellt werden.

Die angegebenen Typennummern der einzelnen Mahlprodukte bedeuten den 1000fachen Aschegehalt in % der Trockensubstanz.

Vollkornschrote oder Vollkornmehle weisen eine gleiche oder annähernd gleiche stoffliche Zusammensetzung (Verhältnis Schale/Keimling/Mehlkörper) auf, wie das unverarbeitete Mahlgut. Im Sinne einer Dekontamination kann ein Teil der Fruchtschale durch Schleifen entfernt werden (Richtwert 2 % des gereinigten Mahlguts).

Backschrote weisen eine darüber hinaus gehende Entfernung von Kornbestandteilen auf.

Vollkornmahlprodukte können gemäß Punkt 2.1.2 lit. f) hergestellt werden oder durch sogenanntes „Durchmahlen“ in einem oder mehreren Schritten. Vollkornschrote und Vollkornmehle können auch aus verschiedenen Kornbestandteilen durch Vermischen (rekombinieren) hergestellt werden. Dabei wird das dem gewachsenen Korn entsprechende Verhältnis von Mehlkörper (Endosperm), Keimling und Schale (Kleie) eingehalten und das Erzeugnis weist demnach eine gleiche oder annähernd gleiche stoffliche Zusammensetzung auf.