1. Speiseeis der Geschmacksrichtungen Kaffee oder Nougat enthält so viel Kaffee oder Nougat, dass der Geschmack dieser Zutaten im Fertigprodukt deutlich erkennbar ist.
  2. Der Anteil an Kakaobestandteilen in Speiseeis der Geschmackrichtungen Schokolade und Kakao ist so hoch, dass der Geschmack im Fertigprodukt erkennbar ist. Schokolade-/Kakaoaromen werden nicht eingesetzt.
    Schokoladeneis, Schokoeis wird hergestellt, indem für den Schokoladengeschmack Kakao/Kakaopulver – auch stark entölt und/oder Kakaomasse zu einem Eismix vermengt werden. Kakaobutter kann zur Verfeinerung mitverwendet werden.
    Schokolade kann als Ergänzung oder statt den genannten einzelnen Zutaten in dem Eismix eingesetzt werden.
    Zusätzlich kann zur Eismasse Schokolade – auch in Form von Stückchen, Raspeln, Flocken oder Streuseln – zugesetzt werden.
    Wird statt Schokolade kakaohaltige Fettglasur eingesetzt, wird in der Bezeichnung darauf hingewiesen.
    Wird die Verwendung von Schokolade ausgelobt oder Schokolade abgebildet, wird Schokolade1 eingesetzt.
    Bei Stracciatellaeis wird Schokolade eingesetzt. Die Verwendung von kakaohaltiger Fettglasur ist mit dem entsprechenden Hinweis in der Bezeichnung möglich.
  3. Speiseeis der Geschmacksrichtung Malaga enthält in Alkohol eingelegte Rosinen.

 

 

1 Gemäß der Verordnung über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse (Schokoladeverordnung; BGBl. II Nr. 628/2003) in geltender Fassung.