Wird Speiseeis als Fruchteis oder gleichsinnig bezeichnet (z. B. "Himbeer-Eis" oder durch Fruchtabbildungen), so beträgt der Fruchtanteil (Fruchtsaft, -fleisch, -mark), soweit im Folgenden nichts anderes festgesetzt ist, mindestens 20 %. Der Anteil an stark aromatisierenden geschmackgebenden Früchten, beispielsweise Passionsfrucht (Maracuja), Schwarze Ribisel (Schwarze Johannisbeere) sowie der von geschmackgebenden Pflanzen bzw. Pflanzenteilen (auch getrocknet) oder deren natürlichen Aromen, z. B. von Pfefferminz oder Zimt, ist im Speiseeis so groß, dass ihr Geschmack im Fertigprodukt deutlich erkennbar ist. Fruchtspeiseeis aus Zitrusfrüchten wird aus deren Fruchtfleisch, deren Fruchtsäften oder den entsprechenden Fruchterzeugnissen oder deren natürlichen Aromen oder Schalenölen hergestellt; ihr Anteil im Speiseeis ist so groß, dass der charakteristische Geschmack im Fertigprodukt deutlich erkennbar ist.