1. Allgemeine Richtlinien

Bei Speiseeis, das nach geschmackgebenden fettreichen Samen, z. B. Haselnüssen, Mandeln, Walnüssen - gehackt oder gemahlen - in der entsprechenden Menge auch als Marzipan oder Persipan, bezeichnet ist, beträgt der Fruchtanteil mindestens 40 g auf 1 l Grundmasse. Das gilt auch für Pistazieneis mit der Maßgabe, dass bis zu drei Viertel der Pistazien durch Kerne anderer fettreicher Samen ersetzt werden können.

Soft-Ice (Soft-Eis) ist Speiseeis, das in sogenannten Soft-Ice-Maschinen zur unmittelbaren Abgabe an die Kunden hergestellt wird. Es kann aus technologischen Gründen, wenn Speiseeis-Halberzeugnisse mit sprühgetrocknetem Fruchtpulver verwendet werden, mit einem Fruchtanteil von mindestens 15 % hergestellt werden, soweit für einzelne Sorten im Folgenden nichts anderes festgelegt ist.

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