Zur Erzeugung von Teigwaren besonderer Art können auch Gemüse, Gewürze usw. mit verwendet werden. Der charakteristische Bestandteil ist in der Bezeichnung zu nennen [z. B.: Glasnudeln (Reisnudeln), Maisnudeln, usw.]. Zu diesen Teigwaren zählen z. B. folgende Erzeugnisse:

  • VoIIkorn -Teigwaren: Erzeugnisse zu deren Herstellung ausschließlich Voll-kornmahlprodukte verwendet werden;
  • Gemüse- und Kräuter -Teigwaren: Erzeugnisse, die Gemüse und Kräuter in solcher Menge enthalten, dass sie den Charakter der Teigwaren bestimmen. Sie werden nach dem charakteristischen Bestandteil bezeichnet, wobei auch Hinweise auf die Farbe möglich sind (z. B.: Tricolore-dreifärbige Teigware,…).