Teigwaren, auch Nudeln genannt, werden wie folgt bezeichnet:

  • Bei ausschließlicher Verwendung von Hartweizenmahlprodukten als solche,
  • nach den verwendeten besonderen Zutaten (z. B. Eierteigwaren, Vollkornteigwaren, Dinkelnudeln, Reisnudeln)
  • nach ihrer Form (z. B. Fadennudeln, Bandnudeln, Fleckerln, Spaghetti)

Die Kennzeichnung beinhaltet eine Gebrauchsanweisung (Verwendungsbedingung) in Form eines Zubereitungshinweises.