1.4 Bezeichnung und weitere Kennzeichnung
Teigwaren, auch Nudeln genannt, werden wie folgt bezeichnet:
- Bei ausschließlicher Verwendung von Hartweizenmahlprodukten als solche,
- nach den verwendeten besonderen Zutaten (z. B. Eierteigwaren, Vollkornteigwaren, Dinkelnudeln, Reisnudeln)
- nach ihrer Form (z. B. Fadennudeln, Bandnudeln, Fleckerln, Spaghetti)
Die Kennzeichnung beinhaltet eine Gebrauchsanweisung (Verwendungsbedingung) in Form eines Zubereitungshinweises.